Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung
- Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
- Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
- Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
- Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
- Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
- Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vordergrund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
- Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
- Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
- Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
- Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.
Ziel und Zweck
Gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, mittelständischen Unternehmern, Handwerkern, Freiberuflern und Vereinen wollen wir den Gemeinschaftssinn und die Mitverantwortung der Bürger vor Ort stärken und so zur positiven Entwicklung unserer Kommune beitragen.
Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur
- des Natur-, Umwelt- und Denkmalschutzes,
- der Jugend- und Altenhilfe
- der öffentlichen Gesundheitspflege
sowie von
- Wissenschaft und Forschung in der Stadt Lampertheim zum Gemeinwohl der hier lebenden Menschen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung von Projekten der vorgenannten Zwecke,
- die Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Förderung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Geistes- und Naturwissenschaften, der theoretischen und angewandten Wissenschaft und Forschung,
- ie Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung, insbesondere des Nachwuches.
Die Stiftung übernimmt keine Aufgaben aus den öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Stadt Lampertheim.
Gremien
Gremien der Bürgerstiftung Lampertheim
Vorstand
Bestellung gemäß §9 der Satzung.
- Erich Maier (Vorsitzender)
Telefon: 06206/910782
E-Mail: [email protected] - lzbieta Liermann
Telefon: 0172 6377597
E-Mail: [email protected] - Dieter Goll
Telefon: 06206/55420
E-Mail: [email protected]
Stiftungsrat
Wahl gemäß §8 der Satzung
Bürgermeister und 10 Mitglieder der Stifterversammlung
- Alexander Scholl, 1.Vorsitzender
- Gerhard Bühler
- Steffen Burdack
- Robert Geiger
- Goswin Illius
- Frank Kaus
- Hellmut Kill
- Peter Liermann
- Marc Schall
- Stefan Nickel
- Dieter Uhlmann
Satzung
Die Bürgerstiftung Lampertheim dient dem Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Ziel der Stiftung ist es, den Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen die Gelegenheit zu geben, nachhaltig an der Gestaltung der Stadt und dem Zusammenleben der Menschen mitzuwirken.
Diese Arbeit regelt die nachfolgende Satzung, die Sie sich hier als PDF-Dokument anschauen können: